Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis übersehen, und schon ist der Unfall passiert. Drohnenflieger haften dann immer für Verletzungen und Schäden. Daher müssen sie seit 2005 eine Haftpflichtversicherung für jedes ihrer "unbemannten Flugobjekte" nachweisen. Ausnahmen gelten nur für reine Spielzeuge.Bereits kleine Drohnen können in große Höhen aufsteigen und bei einem Absturz gravierende Schäden anrichten, deshalb unterliegen sie, wie andere Flugmodelle auch, der Versicherungspflicht. Da die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist sollten Drohnenbesitzer sollten vorab prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung ihr Flugmodell mitversichert. Falls nicht, gibt es spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Versicherung.
Der Jahresbeitrag für rein private Nutzung beträgt bei 1 Mio. EUR Deckungssumme 77,11 EUR incl. Versicherungssteuer.
Wir empfehlen jedoch höhere Deckungssummen aufgrund der sich ergebenden Gefahren.